Bedingungen für die Müller Gutscheinkarten
Herausgeber der Müller-Gutscheinkarte (nachfolgend „Gutscheinkarte“) ist die MHA Müller Handels GmbH, Favoritenstraße 112, 1100 Wien, (nachfolgend „Müller“). Für die Gutscheinkarte gelten folgende Bedingungen:
- Der Karteninhaber kann die Gutscheinkarte zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen in EUR ausschließlich in allen Müller-Filialen in Österreich verwenden.
- Die Gutscheinkarte kann nicht zum Erwerb von anderen Müller-Gutscheinkarten und Prepaidprodukten genutzt werden. Als Prepaidprodukte gelten Guthaben- bzw. Zahlungskarten (z. B. für Mobilfunk, Entertainment (Musik, Filme, Spiele), Reisen etc.), mit denen Dienstleistungen / Waren von externen Anbietern erworben werden können.
- Die Gutscheinkarte kann einmalig mit einem Betrag von mindestens 5 EUR bis zu 250 EUR aufgeladen werden. Auf den Erwerb der Gutscheinkarte sowie auf das Aufladen wird kein Rabatt gewährt.
- Eine Barauszahlung eines Gutscheinbetrags oder eines Restbetrags nach dem Kauf ist ausgeschlossen. Das Guthaben kann so lange verwendet werden, bis es vollständig verbraucht ist.
- Der Karteninhaber kann das jeweils verfügbare Guthaben auf der Gutscheinkarte in jeder Müller-Filiale in Österreich an der Kasse erfragen. Das Guthaben sowie das Kaufdatum der Gutscheinkarte können auch telefonisch unter +49 731/174 198 oder per Email unter info@mueller.de erfragt werden.
- Müller haftet nicht für das auf der Gutscheinkarte vorhandene Guthaben bei Verlust, Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung oder Beschädigung der Gutscheinkarte, wenn das noch vorhandene Guthaben nicht mehr ermittelt werden kann und leistet keinen Ersatz.
- Die Gutscheinkarte bleibt im Eigentum von Müller. Sie ist übertragbar. Als berechtigte Person zum Einsatz der Gutscheinkarte gilt, wer diese vorlegt bzw. einsetzt.
- Die Gutscheinkarte ist drei Jahre lang gültig. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Gutscheinkarte erworben wurde. Anschließend verfällt das Guthaben auf der Gutscheinkarte ersatzlos.
- Diese Bedingungen unterliegen dem österreichischen Recht.
Stand der Bedingungen: 10.10.2022